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VERKAUFT: Wohnen im Sülztal in familienfreundlicher Lage!

Objekt-Nr:
V-892-DF-538
Immobilienart:
Doppelhaushälfte
Vermarktungsart:
Kauf
Adresse:
51491 Overath
Region:
Deutschland
Vorderansicht des Hauses

Beschreibung im Detail

Die hier angebotene Doppelhaushälfte wurde im Jahr 2003 auf einem ca. 345 m² großen Grundstück in einem schönen und familiär geprägten Wohngebiet errichtet.

Das Erdgeschoss ist in einen Eingangsbereich mit Garderobe, Gäste-WC mit Fenster und eine helle Küche aufgeteilt. Die vorhandene Einbauküche ist gepflegt und mit Einbaugeräten namhafter Hersteller ausgestattet. Dem Flur folgend gelangen Sie in das geräumige und offen gestaltete Wohn- und Esszimmer. Hier sorgt die breite Fensterfront für einen wunderbar lichtdurchfluteten Raum. Die an das Wohnzimmer angeschlossene Terrasse bietet einen schönen Blick auf eines der Highlights des Hauses, nämlich den Garten mit direktem Zugang zur Sülz. Hier können Sie an heißen Sommertagen Ihre Füße darin abkühlen oder gemeinsam mit Ihren Kindern die eigene private Badesaison ausrufen.
Im Obergeschoss des Hauses befinden sich neben einem Kinder- oder Arbeitszimmer auch ein sehr großes Schlafzimmer. Das Hauptbad des Hauses befindet sich ebenfalls im Obergeschoss und bietet neben Waschbecken, Dusche und WC auch eine Badewanne.
Das praktische Studio im Dachgeschoss ist vielseitig nutzbar, z. B. für erwachsene Kinder, für Gäste oder als Büro. Des Weiteren verfügt das Haus über eine Garage sowie einen Abstellraum mit einem Zugang zum Garten.

Hervorzuheben ist die einzigartige Lage des Hauses. Das gegenüberliegende Grundstück ist unverbaubar. Somit ist viel Privatsphäre für die Bewohner dieses wundervollen Heimes gesichert.

Beschreibung der Lage

Die Immobilie liegt im schönen Ortsteil Steinenbrück der Stadt Overath. Dieser Stadtteil ist auf den Höhen des Rheinisch–Bergischen Landes im Süden Nordrhein-Westfalens gelegen.

Hier haben Sie die Möglichkeit, naturverbunden, sehr idyllisch, verkehrsgünstig und dennoch stadtnah zu wohnen.

In Steinenbrück finden Sie alle Geschäfte des täglichen Bedarfs. Grundschule und Kindergärten sind vor Ort. Weiterführende Schulen befinden sich in Overath wie auch in Bensberg und können von Ihren Kindern bequem mit dem Schulbus erreicht werden.

Über die A4 oder die S-Bahn in Overath ist auch die Millionenmetropole Köln in einer halben Stunde erreicht. Ideal für Berufspendler ist auch die Nähe zur Gemeinde Bergisch Gladbach mit den Ortsteilen Bensberg und Refrath, die Sie in ca. 10 und 15 PKW-Minuten erreichen.
In dieser Immobilie werden Sie sich wohlfühlen, da Sie trotz der Nähe zu den urbanen Zentren doch fernab vom hektischen Großstadtgetümmel im Grünen leben!

Weitere Informationen

HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

SCHOSS Immobilien

Inhaberin: Malaley Schoss

§ 1 Provisionsanspruch

Mit den Angeboten auf der Internetseite SCHOSS Immobilien (Inhaberin: Malaley Schoss) - nachfolgend „Makler“ genannt - wird das Objekt und zugleich die Dienstleistung des Maklers angeboten, die in der Vermittlung/dem Nachweis von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss über dieses Objekt besteht. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung ein Vertrag bezüglich des vom Makler benannten Objektes zustande gekommen ist.

Der Provisionssatz ist abhängig von der speziellen Art des Rechtsgeschäfts und als Basissatz inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19 %) zu verstehen:
bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften beträgt die Käuferprovision 3,57 % (inkl. Mehrwertsteuer) des Kaufpreises
bei Vermietung, Verpachtung oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften beträgt die Vermieterprovision zwei Monatsmieten.
bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz beträgt die Käuferprovision 3,57 % (inkl. Mehrwertsteuer) des Kaufpreises

Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Kunden an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

§ 2 Fälligkeit der Provision

Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein konkreter Nachweis über die Möglichkeit eines Vertragsschlusses, bzw. ein Vertrag selbst über das angebotene Objekt erbracht worden ist oder zustande kommt.
Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).
Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Kunden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

§ 3 Doppeltätigkeit

Der Makler darf auch beim Immobilienverkauf für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

§ 4 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 5 Kenntnis von Angeboten

Ist dem Kunden ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb 7 Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.

§ 6 Informationspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.

§ 7 Abschluss des Hauptvertrages

Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

§ 8 Informationsgrundlagen und Prüfungsumfang

8.1 Die auf dem Portal zur Verfügung gestellten Informationen über die einzelnen Immobilien und deren Anbieter stammen ausschließlich von den jeweiligen Anbietern oder deren Auftraggebern, es sei denn, die jeweilige Information enthält den ausdrücklichen Hinweis auf einen anderen Ursprung.

8.2 Ziel des Informationsangebotes auf dem Portal ist es, die Nutzer über die Immobilienangebote von SCHOSS Immobilien (Inhaberin: Malaley Schoss) zu informieren und den Kontakt zum jeweiligen Anbieter zu ermöglichen. Ziel ist es dagegen nicht, die Richtigkeit der Angaben der Anbieter bzw. deren Auftraggeber, insbesondere der Verkäufer oder Vermieter zu überprüfen. Soweit daher nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, hat der Makler die Angaben zu den einzelnen Objekten nicht überprüft, sie stammen ausschließlich von den Anbietern.

8.3 Die darüber hinaus angebotenen Informationen zum Immobilienbereich allgemein stammen teilweise aus anerkannten Veröffentlichungen, Expertenmeinungen, Branchenstandards usw. Soweit der Ursprung oder der Autor der jeweiligen Information angegeben ist, ist dieser für den Inhalt verantwortlich. Der Makler macht sich diese Inhalte nicht zu eigen.

8.4. Der Makler bietet somit eine Plattform für die Informationseinstellung der SCHOSS Immobilien (Inhaberin: Malaley Schoss). Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet handelt es sich nicht um eigene Inhalte. Der Makler macht sich diese fremden Inhalte nicht zu eigen.

§ 9 Haftung

9.1 Der Makler übernimmt daher keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der erhaltenen Objektangaben, sowie für sonstige Informationen Dritter, die als solche kenntlich gemacht sind. Eine Haftung des Maklers im Zusammenhang mit dem Inhalt solcher Informationen ist ausgeschlossen.

9.2 Die übrigen Inhalte dieser Webseiten werden sorgfältig erarbeitet und in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Gleichwohl können Fehler (z.B. technische Störungen, falsche Wiedergabe, Verfälschungen durch unbefugte Dritte usw.) auftreten. Der Makler übernimmt deshalb auch im übrigen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf diesen Seiten befindlichen Informationen.

9.3 Eine Haftung aus unterlassener oder fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung ist ausgeschlossen.

§ 10 Optionale Mietausfallvereinbarung

Der Makler kann vor Beginn, eines von Ihm vermittelten Mietverhältnisses, dem Vermieter schriftlich eine Mietausfallvereinbarung zur Annahme anbieten. Die Abgabe eines solchen schriftlichen Angebots, liegt ganz im Ermessen des Maklers. Mündliche Abreden sind unwirksam.

§ 11 Sonstiges

Alle auf unserer Internetseite befindlichen Fotos und Texte dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung verwendet , kopiert oder vervielfältigt werden.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Maklerin. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Maklers. Der Makler ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners anhängig zu machen.

12.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ende AGB - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Im Falle eines zustande kommenden Vertrages haben Verbraucher das folgende Widerrufsrecht:

WIDERRUFSBELEHRUNG

WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [SCHOSS Immobilien, Michaelstr. 38, 53560 Vettelschoß, Fax-Nr.: 02645 9716431, Tel-Nr.: 02645 9716146, ms@schoss-immo.de]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablaufder Widerrufsfrist absenden.

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

An
SCHOSS Immobilien
Michaelstr. 38
53560 Vettelschoß
Fax-Nr.: 02645 9716431
ms@schoss-immo.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistungen(*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

HINWEIS ZUM VORZEITIGEN ERLÖSCHEN DES WIDERRUFSRECHTS

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung
vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre
ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht
bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Ende der Widerrufsbelehrung

Objektdetails

Preise  
Kaufpreisauf Anfrage
Flächen  
Wohnflächeca. 154 m²
Zimmerzahl4
Anzahl Badezimmer1
Anzahl Schlafzimmer2
Anzahl separater WC's1
Grundstücksflächeca. 345 m²
Anzahl Stellplätze1
StellplatzartGarage, Stellplatz
Ausstattung  
Art der Ausstattungnormal
Gesamtetagenzahl3
HeizungsartEtagenheizung, Fußbodenheizung
BefeuerungGas
BodenbelagFliesen, Laminat
KücheEinbauküche
Badezimmermit Badewanne, mit Dusche, mit Fenster
Garten /-nutzungja
Ausrichtung Balkon / TerrasseSüd, West
Rollladenja
Umfeld  
AussichtFernblick
Zustandsangaben  
Baujahr2003
Zustandsartgepflegt
Verwaltung  
NutzungsartWohnen
Regionaler ZusatzSteinenbrück
Stand vom27.09.2020
Energieausweis  
Energieausweis vorhandenja
EnergieeffizienzklasseC
erstellt am22.03.2017
Art des Energieausweisesnach Verbrauch
Verbrauchskennwert insgesamtca. 79,7 kWh/(m²a)
Verbrauch inkl. Warmwasserja